Berufsabschluss für Erwachsene

 

1. verkürzte Berufliche Grundbildung

Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verkürzen. Voraussetzung für eine Verkürzung ist, dass die lernende Person bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert hat.

Der Berufsfachschule steht ein Antragsrecht für eine Verkürzung der beruflichen Grundbildung zu (BBV Art. 18). Die Verkürzung erfolgt in der Regel um ein bis zwei Jahre.

Im Gegensatz zu Nachholbildung wird bei einer verkürzten beruflichen Grundbildung ein Lehrvertrag abgeschlossen. 

Die verkürzte berufliche Grundbildung wird mit dem herkömmlichen Qualifikationsverfahren abgeschlossen.

 

 

2. Berufsabschluss für Erwachsene

Mehr Kompetenz, mehr Erfolg, mehr Perspektiven

Auch Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest erlangen. Das bringt viele Vorteile – zum Beispiel mehr Arbeitsplatzsicherheit, bessere Anstellungsbedingungen, grössere Aufstiegschancen.

Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss oder mit einem veralteten Berufsabschluss haben ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden. Zudem haben sie weniger Möglichkeiten, sich weiterzubilden und damit ihre berufliche Laufbahn aktiv zu gestalten. Das muss nicht sein. Denn auch Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen.

 

Vorteile sichern

2018 haben dies rund 9000 Erwachsene geschafft. Dank dem Berufsabschluss profitieren sie von vielen Vorteilen:

  • mehr Arbeitsplatzsicherheit – weil Betriebe auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind;
  • mehr Aufstiegschancen – weil der Zugang zu vielen Weiterbildungen gewährleistet ist;
  • mehr Einkommen – weil ausgewiesene Kompetenzen in der Regel besser entlöhnt werden;
  • mehr Verantwortung – weil die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben möglich wird;
  • mehr Mobilität – weil der Berufsabschluss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Je nach Beruf und (Sprach-)Region gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Erwachsenenalter einen Berufsabschluss zu erlangen. In manchen Berufen stehen spezifische Angebote zur Verfügung, in anderen profitieren Erwachsene von denselben Möglichkeiten wie Jugendliche. Detaillierte Auskünfte und individuelle Beratung erhalten Interessierte bei den Berufs- und Laufbahnberatungsstellen ihres Wohnkantons (siehe Kasten).

 

Arbeitgeber einbeziehen

Berufstätige sollten nach Möglichkeit das Gespräch mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber suchen. Viele Unternehmen unterstützen erwachsene Mitarbeitende dabei, einen Berufsabschluss zu erlangen – zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeiten, einem erwachsenengerechten Lohn während der Ausbildung. Denn Unternehmen benötigen qualifizierte Fachkräfte und wollen bewährte Mitarbeitende durch gezielte Förderung im Unternehmen halten.

Im Rahmen einer Kommunikationsoffensive des Bundes erzählen Berufsleute, die als Erwachsene einen anerkannten Berufsabschluss erlangt haben, in kurzen Videos über ihre Beweggründe und ihre Erfahrungen (Link siehe Kasten). Zu Wort kommen auch Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen sowie Berufsberaterinnen und -berater.

 

Information und Beratung

Auf der Webseite von BERUFSBILDUNGPLUS.CH kommen in 21 Video-Porträts Erwachsene zu Wort, die einen Berufsabschluss gemacht haben. Ausserdem schildern Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Berufsberatung aus Ihrer Sicht die Vorteile eines Berufsabschlusses für Erwachsene.

Individuelle und kostenlose Beratung für Erwachsene und Unternehmen erteilen die regionalen Anlaufstellen. Kontaktangaben unter www.berufsbildungplus.ch › Erwachsene

 

 

3. Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren

Wer das Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchte, muss sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen. Es steht den Interessierten offen, auf welchem Weg sie sich vorbereiten:

  • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden: Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt.
  • Nachholbildung: Für einzelne Berufe, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen wollen, gibt es spezielle Bildungsangebote, die mehrheitlich abends oder an Samstagen stattfinden. Dies ermöglicht es, sich berufsbegleitend auf die Prüfungen vorzubereiten. Diese Nachholbildung ist berufsspezifisch in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt.
  • Selbststudium: Die Erwachsenen können sich auch ohne Schulbesuch anhand der Lehrmittel, die an den Berufsfachschulen verwendet werden, selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Diese Variante verlangt eine grosse Selbstdisziplin.

Allgemeinbildung

Wenn die Allgemeinbildung bereits in einer früheren beruflichen Grundbildung erworben worden ist, kann der Kanton die Kandidierenden vom Qualifikationsverfahren für die Allgemeinbildung dispensieren.

 

 

4. Zulassung

Die kantonalen Ämter für Berufsbildung sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen. Das Berufsbildungsamt prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.

Merkblatt

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