Baustellen COVID-19
NewsArbeitsverhalten auf Baustellen
Baustellenschliessung im Einzelfall
Arbeitsverhalten auf Baustellen
Gemäss Bundesratssitzung vom 20.3.2020 wurden die Massnahmen zur Eindämmung des Virus verschäft. Nachfolgend die wesentlichen Punkte für die Bauwirtschaft:
- Der Bundesrat bestätigt, dass Baustellen grundsätzlich weiterhin offen bleiben.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten.
- Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist die Bauherrschaft einzubinden.
- Für die Einhaltung der Massnahmen auf Baustellen werden Kontrollen durch die Suva durchgeführt.
- Die Arbeitnehmer bestätigen mittels Selbstdeklaration, die Massnahmen verstanden zu haben und sich daran zu halten. Die Vorlagen sind beim Baumeisterverband (SBV) in folgenden Sprachen zum herunterladen bereitgestellt
deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch, portugiesisch, spanisch, albanisch, serbisch
Baustellen und SIA
Die SIA hat ein Factsheet für die Zeitspanne der noch offenen Baustellen erstellt.
Merkblatt und Checkliste des SECO zum Schutz der Arbeitnehmer
Das SECO hat ein Merkblatt für Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeitenden vor dem Coronavirus verfasst.
Für die Bauwirtschaft wurde in Zusammenarbeit mit der Suva eine Checkliste erstellt: www.suva.ch/corona-bau
Die Suva wurde am 20.03.2020 vom Bundesrat beauftragt, die Umsetzung der Massnahmen auf Baustellen in Zusammenarbeit mit dem SECO und den Kantonen zu überprüfen.
Baustellenschliessungen im Einzelfall
Bitte beachten Sie das INFO-Blatt (siehe Infoblatt) des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) „Baustellenschliessung im Einzelfall“. Es enthält wichtige Hinweise. Hinweise auf den LMV gelten für uns nicht. Es sind die entsprechenden GAV’s in unseren Tätigkeitsgebieten zu beachten.
Für die Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Dokuments danken wir dem SBV herzlich.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)