Kurzarbeit COVID-19
NewsAusweitung und Vereinfachung
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus beschlossen. Nachfolgend die Massnahmen als zusammenfassende Information des SECO.
Unseres Erachtens sind die wichtigsten Ergänzungen
Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit
- für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen sowie temporäre Angestellte
- für Lernende
- für arbeitgeberähnliche Verhältnisse (z.B. GmbH-Gesellschafter)
- für mitarbeitende Ehegatten 1)
- Kein Abbau von Überstunden nötig
- Aufhebung der Wartefrist
1) Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
Entschädigung für Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende, die aufgrund einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots einen Erwerbsausfall erleiden, haben Anrecht auf eine "Corona Erwerbsersatzentschädigung".
Die entsprechende Anmeldung sowie das Merkblatt "Erwerbsersatzentschädigung" finden Sie nachfolgend unter Dokumente.
Liquiditätshilfe
- Gemäss Angaben des Bundesrates, sollten voraussichtlich ab Donnerstag (26.3.2020) bei der Hausbank Kredite beantragt werden können, welche vom Bund verbürgt werden (Zinssatz sollte «bescheiden» ausfallen gemäss BR Maurer). Dies dürfte vielen Betrieben helfen, kurzfristig allfällige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese Massnahme ist explizit für kleine Unternehmen gedacht.
- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungen / Anpassung der Akontobeiträge
- Weitere Massnahmen gemäss Merkblatt
Abrechnung der Kurzarbeit
Das Monatsende steht kurz bevor. Viele Betriebe sind auf Grund der verordneten Massnahmen mit einem 100%-igen Ausfall konfrontiert. Diese können bereits jetzt die Ausfallstunden und die Abrechnung März erstellen und einreichen. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Formulare nachfolgend bereit (Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch).
Als Basis sind zuerst die Ausfallstunden mit Hilfe der Beilage "Rapport Ausfallstunden KAE" zu ermitteln. Wir empfehlen erst danach mit dem Erfassen der Excel-Tabelle (Abrechnung KAE.xls) zu beginnen (siehe Anleitung Abrechnung KAE).
Gemäss dem Massnahmepaket sollte sich eine rasche Einreichung der Abrechnung KAE lohnen, da z.Z. sogar eine Bevorschussung der KAE möglich ist.
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (AK105)
Hinweis: Die AK105 ist nicht für die Ausrichtung der Kurzarbeitentschädigung zuständig, sondern das SECO (siehe Weiterführende Links).
Weiterführende Links
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Kurzarbeitsentschädigung
- Weisung SECO zur Erleichterung der Voranmeldung von Kurzarbeit
- Was muss ich als Arbeitgeber über die Kurzarbeit wissen? (vom Centre Patronal)
- Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem COVID-19 (vom Baumeisterverband)
- DIREKTE LINKS der Kantone über die Kurzarbeit sowie allgemeinen Informationen
- Liste über die Kantonalen Ämter für die Kurzarbeit
Dokumente
- Massnahmen des Bundesrates vom 20.03.2020
- Information für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende
- Merkblatt Erwerbsersatzentschädigung
- KAE Anleitung Abrechnung
- KAE Rapport Ausfallstunden
- KAE Abrechnung (Excel)
- Anmledung Erwerbsersatzentschädigung
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)